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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Stiftung Warentest warnt nach BGH-Urteil Inhaber kreditfinanzierter Immobilienfonds vor Banken
9.7.2004

Wir beobachten seit der BGH-Entscheidung vom 14. Juni 2004 zu den kreditfinanzierten Immobilienfonds, dass einige Banken dazu übergehen, betroffene Anleger unter Druck zu setzen. Nun warnt auch die Stiftung Warentest mit Meldung vom 6. Juli 2004 Anleger vor den Banken, die nach verbraucherfreundlichen Urteilen zu den so genannten Schrottimmobilien jetzt offenbar versuchen, ihre Kunden über den Tisch zu ziehen. Nach Recherchen der Stiftung fordert z.B. die Berliner Bank ihre Kunden ultimativ auf, Kreditverträge zur Finanzierung des Kaufs von Fondsanteilen nachträglich zu genehmigen. Wenn nicht, werde die Bank Anleger auf Rückzahlung des gesamten Darlehens verklagen.
Betroffene sollen sich von derartigen Schreiben nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall etwas voreilig unterschreiben. Sie verlieren im Zweifel sämtliche Rechte, wenn Sie sich auf den Vorschlag Ihrer Bank einlassen.

Viele Banken haben in den 90er Jahren diese Geschäfte finanziert. Nachdem der Bundesgerichtshof im Juni in mehreren Fällen Kreditverträge zur Finanzierung des Kaufs von Anteilen an Immobilienfonds wegen arglistiger Täuschung und Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz für nichtig erklärt hat, werden die Banken – so die Stiftung Warentest - offenbar nervös. 
Die Stiftung Warentest rät betroffene Anlegern bei Drohschreiben der Bank Folgendes:

  • Zeitgewinn: Verschaffen Sie sich zusätzliche Zeit. Schreiben Sie Ihrer Bank und fordern Sie unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshof vom 14. Juni 2004 (Az. II ZR 392/01, II ZR 395/01, II ZR 374/02, II ZR 385/02, II ZR 393/02 und II ZR 407/02) eine Fristverlängerung bis mindestens Mitte August. Zur Gewährung einer solchen Fristverlängerung ist die Bank nach Treu und Glauben verpflichtet.
  • Beratung: Lassen Sie sich unbedingt so bald als möglich von einem im Bereich Geldanlage versierten Anwalt beraten. Die Rechtslage ist kompliziert. Wie Sie sich am geschicktesten verhalten, ist schwer zu ermitteln und hängt vom Einzelfall und den noch fehlenden Begründungen für die jüngsten BGH-Urteile ab. Unter Umständen können Sie sehr viel besser abschneiden als bei der von Banken jetzt geforderten Genehmigung der Kreditverträge.

 

Sollten Sie auch von "Ihrer" Bank ein mehr oder weniger freundliches Schreiben zur Regulierung Ihrer Ansprüche erhalten haben, bieten wir Ihnen an, es zu prüfen. Wir raten Ihnen dann, wie Sie sich am Besten weiter verhalten.

Wir können nur bekräftigen: Unterschreiben Sie in keinem Fall "etwas" ungeprüft!

 

Nutzen Sie unser special "Immobilienopfer" bzw. unsere Service-Hotline
030 22 66 74 66
(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr).


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 13:03
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