Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil zum Mietrecht aufmerksam: "Fogging" ist ein Wohnungsmangel, wenn die Ursache nicht geklärt werden kann.
In der neuen Wohnung einer Mieterin traten während der Heizperiode plötzlich starke Verschmutzungen an Wänden, Decke und Möbeln auf. Die Mieterin kündigte die Wohnung und minderte für die restliche Zeit die Miete um rund 100 DM.
Die Richter gaben ihr recht. Wenn sich die Ursache des Fogging nicht aufklären lasse, sei von einem Wohnungsmangel auszugehen. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Vermieter beweisen könne, dass die Verschmutzungen auf falsches Verhalten des Mieters zurückzuführen seien.
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 09.03.2002, Az.: 1 S 244/00