Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil zum Mietrecht aufmerksam: Nimmt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Schadensersatz in Anspruch, muss das Gericht der Frage eines möglicherweise fehlenden Verschuldens des Auftragnehmers nur auf dessen Einwand hin nachgehen.
In einem neu erbauten Haus verfärbten sich die Tapeten aufgrund des Fogging-Effekts schwarz. Die Bauherren führten ein selbständiges Beweisverfahren durch und nahmen den Bauträger erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch.
Durch den Sachverständigen wurde ausgeschlossen, dass die Ursache für den Fogging-Effekt auch aus dem Fußbodenbelag herrühren könnte. Der Bauträger hatte in jenem Verfahren dem Maler den Streit verkündet, den er nunmehr auf Erstattung der an die Bauherrn gezahlten Beträge verklagt.
Das Landgericht verurteilt den Maler in vollem Umfang. Vorrangiger Zweck einer Tapezierung ist es, einen ansprechenden optischen Eindruck herbeizuführen. Tapeten, die sich vorzeitig und über die Maßen wegen des sog. Fogging-Effekts schwarz verfärben, sind daher mängelbehaftet.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 25.03.2004, Az.: 14 U 192/03