Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zieht dann zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich, wenn im Rahmen der Tat eine Person getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder ein bedeutender Sachschaden entstanden ist. Das Landgericht Braunschweig zieht hierbei die Schadensgrenze bei ca. 1.250 EUR.
Landesgericht Braunschweig, Beschluss vom 15.05.2002, Az.: 43 Qs 17/02