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Immobilie und Grundstück >> Wohnraumvermietung
Checkliste „Feuchte Wände und Schimmel“ für das Beratungsgespräch (Anwalt)
1.7.2004
  • 1. Seit wann wohnen Sie in der Wohnung?
  • 2. Wann haben Sie die Schäden erstmals erkannt?
  • 3. Welche Wände bzw. Decken Ihrer Wohnung sind befallen?
  • 4. Ist Ihnen Schimmelbefall bei Ihrem Vormieter bekannt?
  • 5. War Ihre  Wohnung / der befallene Raum bei Ihrem Einzug frisch renoviert?
  • 6. Waren Schimmel- bzw. Feuchtigkeitsschäden bei Ihrem Einzug erkennbar?
  • 7. Gibt oder gab es Schimmelbildung in anderen Wohnungen Ihres Hauses?
  • 8. Sind außen am Haus in den betroffenen Bereichen Schäden, z.B. Risse, Verfärbungen, erkennbar? Wenn ja: welche?
  • 9. Verfügen die betroffenen Räume über isolierverglaste Fenster?
  • 10. Sind die betroffenen Räume beheizbar?

Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Wohnraumvermietung
22. Mai 2012 - 13:01
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