| Immobilie und Grundstück >> Wohnraumvermietung |
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| Checkliste „Feuchte Wände und Schimmel“ für das Beratungsgespräch (Anwalt) |
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| 1.7.2004 |
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- 1. Seit wann wohnen Sie in der Wohnung?
- 2. Wann haben Sie die Schäden erstmals erkannt?
- 3. Welche Wände bzw. Decken Ihrer Wohnung sind befallen?
- 4. Ist Ihnen Schimmelbefall bei Ihrem Vormieter bekannt?
- 5. War Ihre Wohnung / der befallene Raum bei Ihrem Einzug frisch renoviert?
- 6. Waren Schimmel- bzw. Feuchtigkeitsschäden bei Ihrem Einzug erkennbar?
- 7. Gibt oder gab es Schimmelbildung in anderen Wohnungen Ihres Hauses?
- 8. Sind außen am Haus in den betroffenen Bereichen Schäden, z.B. Risse, Verfärbungen, erkennbar? Wenn ja: welche?
- 9. Verfügen die betroffenen Räume über isolierverglaste Fenster?
- 10. Sind die betroffenen Räume beheizbar?
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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