Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin zum Kapitalanlagerecht aufmerksam. Darin spricht das Landgericht Berlin einem Anleger, der über einen Vermittler Anteile am umstrittenen Dreiländerfonds 94/17 (DLF) erwarb, Schadenersatz zu. Während des Beratungsgesprächs klärte der Vermittler den Anleger nur ungenügend über die Risiken einer Investition in den DLF 94/17 auf. Im Urteil heißt es dazu: „Der Beklagte hätte die in dem Artikel der WirtschaftsWoche vom 23.03.1995 geäußerten Bedenken dem Anleger zur Kenntnis geben müssen, um ihm eine bewusste Anlageentscheidung zu ermöglichen … “. Weiterhin stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass der Prospekt zum DLF 94/17 für die gebotene Risikoaufklärung unzureichend ist.
Berater müssen Anlagekonzepte auf ihre wirtschaftliche Plausibilität überprüfen. Hierbei müssen sie auch Wirtschaftsmagazine auswerten, um ihren Beratungspflichten ausreichend nachzukommen …“
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.04.2004; Az: 19 O 87/03