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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt zum Kapitalanlagerecht mit: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 15.06.2004 die Verhandlung über so genannte Schrottimmobilien (Steuersparimmobilien) begonnen. In dem Streit mit bundesweit mindestens 300.000 Betroffenen geht es um die Frage, unter welchen Umständen sie sich aus ihren Verträgen lösen können, bei denen sie im Paket eine überteuerte Immobilie (Eigentumswohnung) gekauft und gleichzeitig einen entsprechenden Kredit abgeschlossen haben (Az: C-350/03). Die Rückabwicklung der Verträge war bislang an der bankenfreundlichen Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) gescheitert. Der EuGH soll nun prüfen, ob diese Rechtsprechung mit EU-Recht vereinbar ist. Der Generalanwalt Philippe Léger will am 28. September seine Schlussanträge verlesen. Das Urteil ist damit noch in diesem Jahr zu erwarten. In dem Musterfall klagt ein Ehepaar gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia. Das Landgericht Bochum hatte den Fall in Luxemburg vorgelegt. Mittlerweile gibt es auch einen Vorlagebeschluss aus Bremen.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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