Berlin, den 07.06.2004: Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgendes verbraucherfreundliches Urteil aufmerksam:
Ein Auto mit zahlreichen Mängeln darf der Autokäufer zurück geben und vom Händler einen fehlerfreien Wagen verlangen. Das Landgericht Münster gab einem Käufer Recht, der nach mehreren Reparaturversuchen die Nachlieferung eines mängelfreien Wagens forderte. Dies hatte die Händlerfirma als unverhältnismäßig abgelehnt. Stattdessen solle der gekaufte Wagen weiter nachgebessert werden.
Im strittigen Fall listete der Autokäufer acht Fehler am Wagen auf. Sie reichten von einem unrunden Motorenlauf wegen fehlerhafter Motorsteuerung über einen Defekt an der Auspuffanlage, ein zitterndes Lenkrad bei Tempo 120 bis 130 und Knarrgeräusche bis hin zu Verarbeitungsmängeln am Panoramadach, an den Vordertüren und am Beifahrersitz.
Angesichts dieser gravierenden Fehler könne dem Käufer nicht zugemutet werden, sich mit einer Nachbesserung zufrieden zu geben, heißt es in dem Urteil. "Das ausgelieferte Fahrzeug weist derartig viele Mängel auf, dass man von einem Zitronenauto sprechen kann." Die beklagte Firma könne sich daher nicht auf Unverhältnismäßigkeit berufen.
Landgericht Münster, Urteil vom 07.01.2004, Az.: 2 O 603/02