HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Auto und Verkehr >> Unfall
Haftungsausschluss bei Autounfall
28.5.2004

Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil zum Haftungsausschluss bei einem Autounfall aufmerksam:

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, wer aus Hilfsbereitschaft einen Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen u. U. keinen Schadenersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden.

Im vorliegenden Fall wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn nur mit großer Mühe davon abbringen. Schließlich übergab der Betrunkene dem Bekannten den Autoschlüssel und ließ sich chauffieren. Auf dieser Fahrt kam es zum Unfall.

Hierfür müsse der hilfsbereite Fahrer gegenüber dem Betrunkenen nicht haften, meinten die Richter und legten einen "stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss" zwischen den Kontrahenten zu Grunde. Die Fahrt habe nämlich im ausschließlichen Interesse des alkoholisierten Klägers gestanden. Zudem sei dem Fahrer auch nicht der Vorwurf zu machen, er habe den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. Mit diesen Argumenten wurde die Schadensersatzklage abgewiesen.

 

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. 9. 2003, Az.: 11 S 209/02


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unfall
22. Mai 2012 - 12:44
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Was ist nach einem Unfall zu tun?

Auslandsunfall - Vorsorge, Verhaltenshinweise und Abwicklung