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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über folgendes Urteil zum Kapitalanlagerecht: Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls - hier: vermögensloser Arbeiter mit geringem Einkommen - kann die ohne entsprechende Aufklärung erfolgte Vermittlung einer Vermögensanlage als "Steuersparmodell" - hier: geschlossener Immobilienfonds - eine objektive Pflichtwidrigkeit darstellen, die zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei kann der Schaden bereits in Höhe des eingesetzten Kapitals mit der Anlageentscheidung und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Vermögensverlust entstanden sein. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger die Verträge nicht abgeschlossen hätte, wenn er ordnungsgemäß informiert worden wäre. Da der Beklagte die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers kannte, hätte er ihm eindringlich die Risiken vor Augen führen müssen. Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.12.2003, Az.: 7 U 278/01
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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