Die Kanzlei GanselRechtanwälte informiert Sie über folgendes Urteil des Kammergerichts Berlin zum Arzthaftungsrecht:
Der Arzt hat den Patienten nicht nur über die Risiken des Eingriffs, sondern auch über die Heilungschancen aufzuklären. Dabei steht die Risikoaufklärung nicht ohne weiteres im Vordergrund.
In dem entschiedenen Fall war die Klägerin ungenügend über die Chancen und Risiken der Operation zum Zwecke der Heilung eines Epilepsieleidens aufgeklärt worden. Die Operation führte zu einer halbseitigen Lähmung sowie zu Gesichtsfeldeinschränkungen. Der Arzt wurde daraufhin zur Zahlung von Schmerzensgeld und zu Schadenersatz verurteilt.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.12.2003, Az.: 20 U 105/02