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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Lange Verfahrensdauer - kürzeres Fahrverbot
12.5.2004

Lange Verfahrensdauer - kürzeres Fahrverbot


Die Kanzlei Gansel-Rechtsanwälte informiert Sie über einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, in dem die Richter feststellen, dass eine überlange Verfahrensdauer dazu führen kann, dass ein Fahrverbot verkürzt werden muss.
Grundlage der Entscheidung war ein Fall, in dem ein Autofahrer erst mehr als zwei Jahre nach seiner massiven Tempo-Überschreitung zu einer Geldbuße von 250 € sowie zu einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Die lange Verfahrensdauer lag darin begründet, dass der Mann in einem ersten Prozess noch ohne Fahrverbot davon gekommen war. Diese Entscheidung focht die Staatsanwaltschaft mit einer Rechtsbeschwerde erfolgreich an. Gegen das zweite Urteil wandte sich nun der Betroffene erneut mit einer Rechtsbeschwerde.
Er konnte einen Teilerfolg verbuchen: Das Bayerische Oberste Landesgericht halbierte das verhängte Fahrverbot mit dem Argument, die Sanktion sei als "Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme" gedacht. Nach mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil könne der erzieherische Sinn und Zweck des Fahrverbots in Frage gestellt sein.
Ein völliger Verzicht auf diese Sanktion laufe allerdings auf eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung schwerer Verkehrsverstöße mit leichteren Fällen hinaus. Von daher sei die Ermäßigung von zwei Monaten auf einen Monat angemessen. Die Geldbuße von 250 € blieb bestehen.


Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09.10.2003, Az.: 1 ObWi 270/03


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
19. Mai 2012 - 00:09
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