HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Immobilie und Grundstück >> WEG-Auseinandersetzung
Verlust der Maklerprovision
5.4.2004

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil zum Verlust der Maklerprovision aufmerksam:

Ein Makler kann seine Provision verlieren, wenn zwischen dem von ihm vorgelegten Angebot zum Kauf einer Wohnung und dem tatsächlichen Erwerb eine längere Zeitspanne verstreicht.  Nach einem Urteil des OLG Frankfurt liegt dann die Vermutung nahe, dass der Kauf nicht mehr mit dem Angebot des Maklers zusammenhängt. Jedenfalls sei es dann Sache des Maklers, dies nachzuweisen

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Maklers gegen eine Wohnungseigentümerin ab. Der Makler hatte der Frau im Dezember 1996 zwei Wohnungen zum Kauf vorgeschlagen und diese auch mit ihr besichtigt. Es kam jedoch zu keinem Vertragsabschluss. Etwa 15 Monate später kaufte die Frau eine der Wohnungen, ohne auf den Makler zurückzugreifen. Als dieser vom Kauf erfuhr, verlangte er die Zahlung seiner Provision.

Es sei nicht mehr feststellbar, dass die Frau die Wohnung auf Grund der Vermittlung des Maklers erworben habe, urteilten die Richter. Der Makler müsse beweisen, dass seine Leistung zu dem Kauf geführt habe.
 
Oberlandesgerichts Frankfurt, Urteil vom 12.12.2003, Az.: 24 U 5/02 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema WEG-Auseinandersetzung
19. Mai 2012 - 00:06
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Höhe der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum