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Testament und Erbe >> Testament
Alkoholsucht kann Testament unwirksam machen
30.4.2004

Alkoholsucht kann Testament unwirksam machen
  

Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil zum Testamentsrecht aufmerksam:

Die Alkoholsucht eines Menschen kann sein Testament unwirksam machen. Die Richter des Landesgerichts in München hatten sich mit dem Fall eines Alkoholikers zu befassen, der kurz vor seinem Tod sein mehrere Jahre altes Testament zu Ungunsten seines Halbbruders geändert hatte. Dieser war darin als Erbe unter anderem für ein Grundstück im Wert von 470.000 € eingesetzt gewesen.

Das Gericht erklärte die neue Testaments-Version für unwirksam und sprach das Erbe dem Halbbruder zu. Zum Zeitpunkt von der Abfassung sei die «Erkenntnisfähigkeit» des Erblassers wegen seines Alkoholmissbrauchs so stark eingeschränkt gewesen, dass nicht mehr von einer «unbeeinflussten Willensbildung» ausgegangen werden könne.

  
Oberstes Bayerisches Landesgericht München, Az.: 1Z BR 6/03 
 


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19. Mai 2012 - 00:05
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