Keinen Dienstwagen für freigestellte Arbeitnehmer
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgende Entscheidung aufmerksam:
Von der Arbeitsleistung freigestellte Arbeitnehmer müssen ihren Dienstwagen sofort zurückgeben, wenn die Firma dies verlangt. Das Unternehmen muss damit nicht bis zum formalen Ende des Beschäftigungsverhältnisses warten, hat das Arbeitsgericht Frankfurt Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Direktors gegen ein Vertriebsunternehmen auf Zahlung einer Entschädigung für den Entzug des Fahrzeugs zurück.
Der Arbeitnehmer hatte selbst gekündigt und war daraufhin bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt worden. Das Dienstfahrzeug wurde von der Firma zurückgefordert. Vor Gericht stellte sich der Kläger auf den Standpunkt, wonach ihm auch der private Gebrauch des Autos gestattet gewesen sei. Laut Urteil darf ein Unternehmen die Benutzung des Firmenwagens jedoch von dem tatsächlichen Erbringen der Arbeitsleistung abhängig machen.
Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil, Az.: 11 Sa 648/03