Ausschlagung eines Pflichtteilsanspruchs
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil aufmerksam:
Der hoch verschuldete Sohn kann die Erbschaft seiner Mutter ausschlagen, obwohl dadurch seine Gläubiger benachteiligt werden. Die Mutter hatte ihren Sohn enterbt und dessen Frau als Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod der Mutter machte der Sohn seinen Pflichtteilsanspruch gegenüber seiner Ehefrau nicht geltend. Zu Recht, so der Bundesgerichtshof. Nach dem Gesetz sei jeder berechtigt, auf eine Erbschaft zu verzichten oder sie auszuschlagen. Sittenwidrigkeit liege selbst dann nicht vor, wenn der Schuldner selber den Erblasser veranlasst habe, ihn zu enterben und stattdessen seine Ehefrau als Alleinerbin einzusetzen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.1997, Az.: IX ZR 147/96