Begründung der Pflichtteilsentziehung
Die Kanzlei informiert Sie darüber, dass die Gründe für eine Pflichtteilsentziehung im Testament konkret dargelegt werden müssen.
Nach Ansicht des Oberlandesgericht Köln reicht es daher nicht aus, im Testament nur allgemein festzustellen, dass der Pflichtteil wegen des "Lebenswandels" des Sohnes oder "psychischer Qualen", die er seinem Vater zufügte, entzogen wird. Zudem genüge die Wiederholung des Gesetzeswortlautes nicht den Anforderungen. Eine konkrete Begründung sei auch deshalb unverzichtbar, weil die Entziehung ansonsten auf Gründe gestützt werden könnte, die nicht vom Erblasser, sondern von den Erben erhoben wurden.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.07.2001, Az.: 9 U 15/01