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Testament und Erbe >> Testament
Gemeinschaftliches Testament
5.5.2002

Gemeinschaftliches Testament


Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich niederlegt und beide die Erklärung eigenhändig unterzeichnen.

Ein gemeinschaftliches Testament liegt auch dann vor, wenn beide Ehegatten ihre Verfügung getrennt, aber auf derselben Urkunde niedergeschrieben haben.

 

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 21.08.2000, Az.: 3 W 144/00


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19. Mai 2012 - 00:03
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