Scheidung: Auch danach sind "Schwiegerkinder" weiterhin Erben
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte informiert:
Wird jemand von seinen Schwiegereltern durch Testament bedacht, so besteht der Anspruch auf das Erbe unabhängig von einer Scheidung in der Regel weiter.
Dies entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten einer Frau, die nach dem letzten Willen ihrer Schwiegermutter in gleichen Teil wie der eigene Sohn deren Vermögen erben sollte. Der war allerdings nachdem die Ehe geschieden wurde zum Teilen nicht mehr bereit und verlangte das gesamte Erbe. Vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg. Auch die entsprechende Anwendung einer Norm, die üblicherweise die Gültigkeit eines Testaments bei einer Erbeinsetzung von Ehegatten regelt, war nicht erfolgreich. Die Richter sprachen sich gegen die Anwendbarkeit der Vorschrift aus. Schließlich gehe derjenige, der den eigenen Ehepartner als Erben einsetze, normalerweise vom Fortbestehen einer Ehe bis zum Tod voraus, dies sei auf ein Verhältnis zu "Schwiegerkindern" jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen. Hier sei die Motivation für eine Erbeinsetzung möglicherweise eine ganz andere, entschieden die Richter.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.2003, Az.: IV ZB 28/02