Erbengemeinschaft haftet für jeden Erben
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie auf folgendes Urteil aufmersam:
Die Erbengemeinschaft muss dafür einstehen, dass der Käufer eines Grundstücks aus der Erbmasse getäuscht wurde. Dies gilt auch dann, wenn lediglich ein Mitglied der Erbengemeinschaft hierfür verantwortlich ist.
Mit dieser Entscheidung räumten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts dem Schutz des Käufers grundsätzlich den Vorrang gegenüber den Interessen der Erbengemeinschaft ein. Denn schließlich, so die Richter, müsse eine Täuschung durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft zum Schutz des Käufers auf alle anderen "durchschlagen". Wäre dies nicht der Fall, so würde eine unangemessene Benachteiligung des Käufers erfolgen. Es stehe den "ehrlichen" Mitglieder ihrerseits jedoch frei, ihren Miterben für einen entstandenen Schaden haftbar zu machen.
OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2001, Az.: 3 U 1642/00