Wer am Steuer ermüdet und trotzdem weiter fährt, handelt unter Umständen grob fahrlässig und riskiert dadurch seinen Versicherungsschutz. Müdigkeitssignale wie schwere Glieder, Gähnen, schwindende Konzentration und herabfallende Augenlider sollte der Autofahrer daher nicht ignorieren, da ihre Mißachtung in besonderem Maße als sorgfaltswidrig gelten.
Übermüdete Fahrer müssen erfahrungsgemäß mindestens mit einem Sekundenschlaf rechnen in dessen Folge die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ein Unfall mit schweren Schäden drohen kann.
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer nach dem Unfall gegenüber der Polizei geäußert, eingeschlafen zu sein. Diese Aussage veranlasste die Richter der Kaskoversicherung Recht zu geben, so dass diese die zunächst gezahlte Schadenssumme vom Unfallverursacher zurückfordern konnte. Begründung: Der Fahrer hätte das erhöhte Risiko einzuschlafen nicht übergehen dürfen.
Landgericht Stendal, Urteil vom 04.12.2002, Az.: 23 O 67/02