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Immobilie und Grundstück >> WEG-Auseinandersetzung
Gewährleistung bei Eigentumswohnungen
4.7.2001

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein Urteil zum Wohnungseigentumsrecht.
Vereinbarungen, die nur von einigen Wohnungseigentümern mit dem Bauträger hinsichtlich von Gewährleistungsansprüchen an Gegenständen des Gemeinschaftseigentums getroffen werden, sind für die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht bindend. Dem einzelnen Wohnungseigentümer ist es daher versagt, mit dem Veräußerer eine Regelung über Minderung oder Schadensersatz zu treffen. Dies ist allein Aufgabe der Eigentümergemeinschaft insgesamt.

 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.06.2001, Az.: 17 U 167/99


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema WEG-Auseinandersetzung
18. Mai 2012 - 23:57
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Höhe der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum