HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Unternehmensbeteiligungen
Zugesicherte Rendite für stille Beteiligung irreführend
18.12.2003

BGH-Urteil: Erfolgreiches Verfahren im Bereich des "Grauen Kapitalmarktes"

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger über ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH zum Kapitalanlagenrecht. Danach ist eine Werbung für eine Kapitalanlage dann irreführend, wenn sie durch die Nennung einer Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals die falsche Vorstellung einer sicheren Rendite weckt. Dieses Urteil fällte der BGH nach einer Klage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im September 1999 gegen die Lenz Immobilienhandel AG eingereicht hatte.

Das verklagte Unternehmen hatte Anlegern angeboten, sich als atypische stille Gesellschafter mit Einmaleinlagen oder Rateneinlagen an der Aktiengesellschaft zu beteiligen. Unter anderem hatte sie in ihrem Emissionsprospekt eine "Mindestverzinsung von 6 % der zur Zeit erbrachten Einlage jahresdurchschnittlich ergebnisunabhängig vertraglich zugesichert" angeboten.

Der BGH bestätigte mit seinem Urteil auch unsere Auffassung, wonach die Werbung den falschen Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Kapitalanlage mit sicherer Rendite. An dieser Einschätzung ändern auch warnende Hinweise im Inneren des Prospektes nichts. Das Unternehmen sei nicht in der Lage, ihren stillen Gesellschaftern unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Geschäfte eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von 6 % pro Jahr zuzusichern.

 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2003, Az: I ZR 252/01


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
18. Mai 2012 - 23:55
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Die Euro-Gruppe

Die Securenta AG (Göttinger Gruppe)

Südwestrenta Plus

Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH

Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG

Prozessfinanzierung

Checkliste

Erste Aktiengesellschaft

Insolvenz der Göttinger Gruppe

Die Frankonia Gruppe

Zweite Aktiengesellschaft

Dritte Aktiengesellschaft