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Familie und Partnerschaft >> Kinder und Unterhalt
Kindesunterhalt bei Ausbildung
10.4.2004

Unterhaltsbemessung eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern  
 
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte informiert Sie über folgendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zum Unterhaltsrecht:

Auch bei höherem Einkommen der Eltern muss sichergestellt sein, dass Kinder an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern entspricht. Eine Begrenzung des Unterhalts für volljährige, aber sich noch in der Ausbildung befindliche Kinder ergibt sich jedoch aus der Tatsache, dass sie die Stellung von Kindern und Heranwachsenden haben, die sich auf dem Weg zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit befinden. Der Kindesunterhalt hat hier die Aufgabe, den gesamten - erforderlichenfalls auch gehobenen - Lebensbedarf eines Kindes oder Heranwachsenden sicherzustellen; nicht aber ihm vollständige Teilhabe an den besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern zu gewähren.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 10.03.2004, Az: 11 UF 1817/03


Ansprechpartner:

Ines Felber
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felber@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Kinder und Unterhalt
18. Mai 2012 - 23:54
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