Auch bei älteren Autos kann eine Wertminderung nach einem Unfall geltend gemacht werden.
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte macht Sie darauf aufmerksam, dass auch bei älteren Autos nach einem Unfall eine Wertminderung geltend gemacht werden kann. Bislang ging die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass für Autos, die älter als fünf Jahre sind, bei Unfällen kein Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung besteht. Nach einem Urteil des AG Solingen können Halter eines älteren Autos nunmehr unter Umständen ebenfalls Ansprüche auf Erstattung einer Wertminderung geltend machen, wenn das Auto eine größere Fahrleistung vermuten lässt. In dem zu entscheidenden Fall handelte es sich um einen Mercedes-Benz (Erstzulassung 1994) mit einer Laufleistung von über 89.000 km. Die Richter rechneten dem Unfallopfer zugute, dass zahlreiche Fahrzeuge bestimmter Wagentypen regelmäßig eine Laufleistung von weit über 100.000 km aufweisen.
Für den einen oder anderen Fahrzeughalter könnte also auch bei einem über fünf Jahre alten Auto die Geltendmachung einer Wertminderung Aussicht auf Erfolg haben.
Amtsgericht Solingen, Urteil vom 25.06.2002, Az.: 13 C 12/02