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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Auffanggesellschaft „Protector AG“ zur Rettung notleidender Lebensversicherer
19.6.2003

Mit ca. 90 Millionen abgeschlossenen Verträgen stellt die Lebensversicherung neben dem Eigenheim den größten Vermögensposten der privaten Anleger dar. Die durch die Börsenturbulenzen unter Druck geratenen Lebensversicherer haben sich untereinander durch eine Auffanglösung für notleidende Lebensversicherer gegen Pleiten abgesichert. Diese Sicherungseinrichtung mit dem Namen „Protector AG“ soll bei Problemfällen einspringen und Policen managen, deren Sicherheit ansonsten gefährdet wäre.
Hintergrund für die relativ kurzfristige Gründung waren Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hatte Fragebogen verschickt, um die finanzielle Situation der Lebensversicherer zu untersuchen. Es zeigte sich, dass bei vielen Anbietern die negativen Entwicklungen am Kapitalmarkt die Renditen teils deutlich gedrückt hatten. In der Folge wurde im Jahre 2002 auch eine geringere Überschussbeteiligung gezahlt.

Damit sind die Zeiten der großen Renditen vorbei. Gewinne der Kunden von 6,5 oder 7 % gehören der Vergangenheit an. Die , sondern auf Grund knapper werdender Reserven auch um ihre Existenz. Die Auffanggesellschaft Protector soll deshalb mit helfen, das Vertrauen der Kunden wieder zu stärken.

Das Platzen der Börsenblase traf besonders die Mannheimer Versicherung, die im Gegensatz zu der Konkurrenz auf Grund ihrer kurzen Historie der Lebens- und Krankversicherung kaum Reserven aufbauen konnte. Sie könnte nun – wie der Analyst Metzler mutmaßt – zum ersten Fall für die Auffanggesellschaft „Protector“ werden. Die Chancen auf den rettenden Investor und oder eine Kapitalerhöhung unter anderem mit Hilfe des Großaktionärs Münchener Rück (10 %) beurteilt Metzler skeptisch. Die BaFin hat das zuletzt vorgestellte Sanierungskonzept abgelehnt. Unter dieser Voraussetzung dürfte es der Münchener Rück und anderen Aktionären wie Uniqa, W&W und Gerling auch schwer fallen, erneut Geld in die Mannheimer einzubringen, vermutet der Analyst.

Experten halten das Konstrukt „Protector“ für nicht ausgereift. Von ihnen wird eine beitragsfinanzierte Lösung wie bei Bankensicherungsfonds für sinnvoller erachtet als die Nachschusspflicht im Notfall. Die Bedenken bestehen z.B. in der Annahme, dass im Ernstfall nicht alle Versicherer ihre Nachschusspflicht erfüllen können oder dann gar mit in den Strudel notleidender Unternehmen gezogen werden.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:52
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