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Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt mit, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Anwälte und Anleger bei einer Protestkundgebung in Göttingen am 21. Februar 2004 von der Bundesregierung mehr Anlegerschutz fordern. In einem Kommuniqué wird die Regierung unter anderem aufgefordert, umgehend folgenden Fünf-Punkte-Katalog umzusetzen: - Die Beweislast müsse umgekehrt werden, sodass der Anbieter belegen müsse, dass er korrekt beraten hat.
- Die Verjährungsfrist von zurzeit drei Jahren solle verlängert werden, da sich bei langfristigen Geldanlagen die negativen Folgen erst nach Jahren zeigten.
- Es müssten Haftungsregeln sowie eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Vermittler eingeführt werden.
- Das Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Kontrolle der Banken müsse auch ausdrücklich den Verbraucherschutz umfassen.
- Die Regierung müsse dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherkreditrichtlinien zwingend die Immobiliardarlehen umfassen, um auch Opfer von Schrottimmobilien zu schützen.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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