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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
BFI-Bank-Geschädigte erhalten Schadenersatz
29.4.2004

BFI-Bank-Geschädigte werden entschädigt

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt BFI-Geschädigten mit, dass mit großer Wahrscheinlichkeit Unternehmensverantwortliche der BFI-Bank kriminell gehandelt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden die eng mit der BFI-Bank verbundenen Brüder Dieter und Bruno Kaidel in Untersuchungshaft genommen. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft in Dresden gegen Verantwortliche der BFI Bank u.a. wegen Betrug, Untreue und Insolvenzverschleppung. Sollten sich die Verdachtsmomente als begründet erweisen, könnten die Geschädigten die BFI-Verantwortlichen persönlich in Haftung nehmen.
Viele Geschädigte haben in der Vergangenheit über die BFI-Bank mittels Kredit Immobilienfonds-Anteile erworben. Auf Grund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2003 (Az.: II ZR 387/02) können Immobilienfonds-Erwerber ihrer Bank in Anspruch nehmen, wenn der Immobilienfonds-Makler auch den Kredit bei der Bank beschafft hat. Da es sich in solchen Fällen um ein verbundenes Geschäft handelt, haben Anleger, die durch arglistige Täuschung oder mangelnde Aufklärung über die Risiken der Beteiligung zum Vertragsschluss bewegt wurden, das Recht, ihre Fondsbeteiligung zu kündigen und ihre Zahlungen an die Bank zu verweigern.
Der Insolvenzverwalter Derra fordert die Kreditnehmer auf, ihre Darlehen weiter zurück zu zahlen. Dadurch soll eine Schadensbegrenzung erreicht werden.

Hinweis: Fragebogen der Staatsanwalt Würzburg für BFI-Geschädigte


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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18. Mai 2012 - 23:47
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