Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld
Die Kanzlei GanselRechtsanwälte weist Sie auf folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs hin, das einen Arzt wegen unzureichender Aufsicht gegenüber seinen Patienten für die tödlichen Unfallfolgen auf Grund von Medikamenteneinwirkung schuldig spricht.
Ärzte müssen ihre Patienten darauf hinweisen, dass sie sich nach einer Behandlung mit fahruntüchtigmachenden Medikamenten nicht ans Lenkrad setzen dürfen. Doch die Warnung des Arztes allein reicht nicht immer aus.
Wird ein Patient bei einer Behandlung so stark durch Medikamente ruhig gestellt, dass seine Tauglichkeit für den Verkehr längere Zeit erheblich eingeschränkt ist, muss der Arzt durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sich der Patient nach der Behandlung nicht unbemerkt entfernt und selbst fährt.
Im vorliegenden Fall wurde bei einem Patienten unter Medikamenten eine Magenspiegelung vorgenommen. Der Arzt wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass er wegen der Medikamente ein Taxi nehmen müsse. Obwohl der Mann dies bestätigte, trat er im eigenen Pkw die Heimfahrt an und verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich.
Die Klage der Hinterbliebenen gegen den Arzt hatte Erfolg. Das Urteil: Die Medikamente könnten einen Patienten auch unkritisch machen, so dass man sich auf vorherige Beteuerungen, er würde ein Taxi nehmen, nicht verlassen dürfe. Der Arzt hätte seinen Patienten nach der Behandlung unter ständige Beobachtung in einem besonderen Raum stellen müssen, so dass ein vorzeitiges selbst gefährdendes Aufbrechen mit dem eigenen Auto verhindert worden wäre.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2003, Az.: VI ZR 265/02