HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Arzt und Gesundheit >> Schönheitsoperation
Aufklärung des Patienten bei kosmetischer Operation
23.3.2003

Die Kanzlei GanselRechtsanwälte weist darauf hin, dass dann wenn eine Operation medizinisch nicht indiziert ist, sondern vor allem kosmetischen Bedürfnissen dient, besonders strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten zu stellen sind. Der Arzt muss seinen Patienten insbesondere über das mit dem Eingriff verbundene Risiko eines unzulänglichen kosmetischen Erfolges sowie über die Gefahr postoperativer Entstellungen deutlich aufklären.
Mit diesem Hinweis hat jetzt auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Chirurgen zu Schmerzensgeld, Schadensersatz und Rückzahlung seines Honorars verurteilt. Der Arzt hatte bei einer 48-jährigen Patientin an Bauch, Hüften und Beinen Fett abgesaugt (Liposektion). Die Frau behielt von der Operation großflächige Eindellungen und herunterhängende Hautpartien zurück und musste sich weiteren Operationen unterziehen, um die entstellenden Folgen korrigieren zu lassen.
Weil der Arzt nur allgemein auf das Operationsrisiko hingewiesen hatte, sei der Eingriff rechtswidrig gewesen, urteilten die Richter. Wenn der Eingriff medizinisch nicht geboten ist, müssten den Patienten alle denkbaren Konsequenzen aufgezeigt werden.

 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2003, Az.: 8 U 189/02


 


Ansprechpartner:

Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Schönheitsoperation
18. Mai 2012 - 23:40
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema