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Neuer Verzugszinssatz zum 1. Juli 2002
2.1.2002

Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an trat der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB) an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontüberleitungsgesetz (DÜG)

Er betrug ursprünglich 3,62 % und verändert sich
zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres (erstmals zum 1. Januar 2002) um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße (jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB, marginaler Satz) seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.

Ab 1. Juli 2002 beträgt der Basiszinssatz 2,47 %


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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18. Mai 2012 - 23:39
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