Berlin, den 9. Februar 2012. Die einst so beliebten Fremdwährungskredite werden inzwischen für viele Darlehnsnehmer zum finanziellen Fiasko. Das scheinbar ideale Finanzierungskonzept scheitert an der Realität der Finanzmärkte. Die Folge: Finanzierungslücken, die insbesondere bei anstehender Fälligkeit der Darlehen die Darlehnsnehmer nicht selten verzweifeln lässt.
Das „gute“ Angebot der Banken
Banken verdienen bekanntlich durch die Vergabe von Krediten ihr Geld. Besonders viel lässt sich im Bereich der Verbraucherdarlehen bei Immobilienfinanzierungen verdienen. Wer hier lukrative Angebote macht, der steht in der Gunst der „Bedürftigen“ ganz vorn. Und in der Tat können Fremdwährungskredite dem Darlehensnehmer unterm Strich „billiges Geld“ bescheren. Doch ein solcher Kredit hat auf Grund der langfristigen Verträge den hohen Preis eines nicht kalkulierbaren Risikos.
Fremdwährungskredite sind Risikokredite
Viele Banken haben Fremdwährungskredite als preiswerte Alternative zu teuren Inlandskrediten angeboten. Der Darlehensnehmer sollte von den Wechselkursen profitieren. Die Rede war dann von „Währungsgewinnen“; von „Währungsverlusten“ bekamen die Darlehensnehmer selten etwas zu hören. Kurzum: Das große Risiko dieser Kredite wurde massiv heruntergespielt. Dass man mit einem Fremdwährungskredit auf den Währungsgewinn spekuliert, hat ein Darlehensnehmer im Beratungsgespräch kaum realisiert, wenn der Bankmitarbeiter unter Verweis auf langjährige Erfahrung und unter Zuhilfenahme von „schönen“ Diagrammen die unschlagbare Lukrativität dieser Kredite belegte.
Schadenersatz bei Falschberatung
Die Bank muss ihren Darlehensnehmer über alle vertragswesentlichen Umstände aufklären. Zu den Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten der immobilienfinanzierenden Bank hinsichtlich des Darlehensvertrages und dessen Bedingungen gehört in erster Linie die Aufklärung über die Risiken des Kredites für den Darlehensnehmer. Bei einem Fremdwährungskredit sind das naturgemäß Fremdwährungsrisiken, die sich durch die Risiken von (Fehl)Entwicklungen in anderen Währungs- und Wirtschaftsräumen ergeben.
Kommt die Bank ihren Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht nach und entsteht dadurch dem Darlehnsnehmer ein Schaden, dann haftet diese aus Verschulden bei Vertragsschluss auf Schadensersatz.
Musterverfahren in Österreich
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich hat kürzlich vor dem Oberlandesgericht in Linz ein Musterverfahren wegen Falschberatung für zwei Kreditnehmerinnen gewonnen. Ein Vermögensberater hatte ihnen geraten, mehr als 60.000 € verfügbares Barvermögen nicht als Eigenmittel für einen geplanten Wohnungskauf zu verwenden, sondern es in eine Lebensversicherung zu investieren. Insgesamt nahmen die Kreditnehmerinnen dann 150.000 € statt benötigter 90.000 € in Yen und Franken auf. Weitere Lebensversicherungen sollten als Tilgungsträger fungieren.
Der Berater hatte hier die Verlustmöglichkeiten nicht dargestellt. Nach anfänglichen Gewinnen kam es schließlich zu herben Verlusten.
Das Gericht stellte fest, dass der Berater für den Schaden, der sich aus der Differenz zwischen seinem Finanzierungsvehikel und einem Euro-Kredit ergibt, haftet.
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