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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus Fonds Nr. 4: Sonderumlage ja oder nein?
27.1.2012

Berlin, den 27. Januar 2012. Die Geschäftsführung des Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 4 GdbR verlangt mit Schreiben vom 11. Januar 2012 von ihren Gesellschaftern die Zahlung einer Sonderumlage.

Grund dafür sind die durch die vorgenommenen Instandhaltungsmaßnahmen bei dem Objekt in Fürstenberg verursachten Kosten. Die Objektfinanzierende Bank (LBBW) gewährte das Darlehen. Wann konkret die Maßnahmen erfolgten und wann das Darlehen für die Zahlung der Maßnahmen aufgenommen wurde lässt sich dem Schreiben nicht entnehmen.

 

Unser Angebot

Unsere Kanzlei hat bisher eine Vielzahl von Cumulus-Mandaten erfolgreich betreut.

Gern beraten wir Sie über die Rechtsmäßigkeit dieser Forderung und sagen Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Diese Beratung bieten wir Ihnen für einen Pauschalbetrag von 100 EUR an.

Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren persönlichen Kontaktdaten (Name, Vorname, Postadresse, Telefonnummer) an lorente@gansel-rechtsanwaelte.de  unter dem Betreff „Cumulus 4 – 1/2012“.

 

Referenz

Wir wurden von der Fachzeitschrift „Wirtschaftswoche“ als „Top-Anlegerschutzkanzlei“ ausgewiesen.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten seit Jahren erfolgreich geschädigte Immobilienfondsanleger.

Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Immobilienfonds
23. Februar 2012 - 00:43
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