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Special: Geschlossene Fonds >> Lebensversicherungsfonds
BAC Life Trust 6 und BAC Life Trust 11: Klagen erhoben
11.1.2012

Berlin, den 11. Januar 2012. Im vergangenen Jahr hatten uns zahlreiche Anleger der Fonds Life Trust 2, Life Trust 6, Life Trust 7, Life Trust 11 und Life Trust 14 damit beauftragt, ihre Anlage auf eine Rückabwicklungsmöglichkeit zu überprüfen. Mit einigen am Vertrieb der Life Trust Fonds beteiligten Unternehmen konnten wir außergerichtlich eine Einigung erreichen. Soweit dies nicht möglich war, haben wir nunmehr Klage erhoben.

 

Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung
Viele unserer Mandanten sind weder anleger- noch anlagegerecht beraten worden. Deshalb klagen wir in diesen Fällen wegen fehlerhafter Anlageberatung. Außerdem wurden diese Anleger, soweit sie ihre Beteiligung aufgrund einer Beratung durch eine Bank erworben haben, nicht korrekt über die an die Bank geflossenen Rückvergütungen aufgeklärt. Und schließlich halten wir die Verkaufsprospekte der Fonds in mehrerlei Hinsicht für fehlerhaft. Aus diesem Grund haben wir auch die aus unserer Sicht dafür Verantwortlichen in die Klagen unserer Mandanten, die Beteiligungen an den Fonds Life Trust 6 und Life Trust 11 gezeichnet haben, einbezogen.
Weitere Klagen für Mandanten anderer Life Trust Fonds sind in Vorbereitung.

 

Anlegern der Life Trust Fonds drohen Verluste
Die Life Trust Fonds haben seit geraumer Zeit mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Das letzte auf der Internetpräsenz der Life Trust Fonds zur Verfügung gestellte „LTAP Refinanzierungsupdate“ datiert auf Juni/Juli 2011. Erfolgsmeldungen sucht man bislang vergeblich.
Das Schicksal der Fonds ist offen. Was aus den investierten Geldern der Anleger wird ist damit unklar. Ein Verlust erscheint u.E. – abgesehen von ggf. bereits erhaltenen Ausschüttungen oder Steuervergünstigungen -  ein ernst zu nehmendes Szenario.

 

Fonds auf Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Anleger, die einen Life Trust Fonds gezeichnet haben, sollten deshalb prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche in Gestalt der Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung zustehen. Gute Rückabwicklungschancen bestehen bei einer fehlerhaften Anlageberatung. Hier haftet das Unternehmen, das den Erwerb der Beteiligung empfohlen hat. Hat eine Bank beraten, gehört zu einer ordnungsgemäßen Beratung auch die Aufklärung darüber, ob und in welcher Höhe sie dafür eine Rückvergütung erhalten hat.

 

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Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:33
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