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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
DBVI/Deutschlandfonds: Anleger sollten ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einer Finanzierung durch die Privatbank Reithinger (ehem. C&H Bank AG) prüfen lassen
4.1.2012

Berlin, 4. Januar 2012. Viele Anleger haben sich in den 1990er Jahren und Anfang der 2000er Jahre an dem 1. Deutschlandfonds und dem 2. Deutschlandfonds der DBVI AG (Deutsche Beamtenvorsorge) beteiligt. Inzwischen sind diese Fonds notleidend und die Anleger sehen sich nur noch mit Zahlungen belastet.

 

Abwehr von Forderungen bei kreditfinanzierten Beteiligungen
Viele der Deutschlandfonds-Beteiligungen wurden durch die heute insolvente Privatbank Reithinger (ehemals C&H Bank AG) kreditfinanziert. Soweit dieser Kredit noch nicht abbezahlt wurde, besteht auch noch in diesem Jahr die Chance, dass der Anleger dem weiteren Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters der Privatbank Reithinger eigene Schadensersatzansprüche entgegenhalten kann.

 

Unsere Empfehlung
Wir empfehlen daher Anlegern von DBVI-Fonds prüfen zu lassen, ob sie Einwendungen gegen die Zahlung der offenen Kreditschuld geltend machen können.

 

Unser Angebot: Kostenloses Erstgespräch! Bundesweit!
Wir bieten DBVI/Deutschlandfonds-Anlegern ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung ihrer Ansprüche.
Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten der Rechtsverfolgung.
Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
 
Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:30
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