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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
IFF/Multi Advisor/Capital Advisor: Turgut in U-Haft - Kripo bittet Geschädigte um Mithilfe
22.12.2011

Berlin, den 22. Dezember 2011. Seit 2005 führt die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte eine Vielzahl von Verfahren für Geschädigte der Multi Advisor Fund I GbR und der Capital Advisor Fund II GbR. Am Vertrieb dieser Anlageprodukte des grauen Kapitalmarkts war die IFF AG beteiligt. Michael Turgut, Alleinaktionär und Vorsitzende der IFF AG, befindet sich seit Ende November aufgrund der von unserer Kanzlei erstatteten Strafanzeigen in Untersuchungshaft. Die Strafanzeigen wurden flankierend zu den in ganz Deutschland durch unsere Kanzlei geführten Prozessen erstattet. Zuletzt wurde Herr Turgut vom OLG Nürnberg im Sommer 2011 zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die durch uns vertretenen Mandaten werfen der IFF AG vor, bewusst falsch über die tatsächliche Verwendung der Einmalanlagen und über das Risiko u. a. einer Beteiligung an der Multi Advisor I GbR informiert worden zu sein.

 

Kriminalpolizeiinspektion Hof bittet Geschädigte um Mithilfe

Die Kriminalpolizeiinspektion Hof wendet sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof an geschädigte Anleger und bittet sie um Mithilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts. In den Fragebögen der Kriminalpolizeiinspektion werden hierzu insbesondere Fragen zu den Umständen der Vermittlung und der Rolle der IFF AG gestellt. Die Informationen aus den Fragebögen dienen der Erstellung der Anklageschrift. 

 

Systematische Falschberatung

Unsere Mandanten, die von der IFF AG vermittelte Kapitalanlagen gezeichnet haben, wurden systematisch fehlerhaft beraten.

 

Anlageberater haften

Anlagevermittler und –berater haben eine Reihe von Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden. Sie müssen anleger- und anlagegerecht beraten. Dazu gehört vor allem, dass sie die Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken der empfohlenen Anlage aufklären. Das betrifft vor allem das unternehmerische Risiko und das Zweitmarktrisiko.

Kommen Vermittler und Berater ihren Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. Dann haben die geschädigten Anleger Anspruch auf die Rückabwicklung ihrer Beteiligung, d.h. auf Auszahlung ihrer Einlagen nebst Zinsen.

 

Schadensersatzansprüche gegen Turgut

Angesichts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist es möglich, dass es zu einer Anklage gegen Herrn Turgut und schließlich zu seiner Verurteilung kommt. Dann könnten Schadensersatzansprüche gegen ihn wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung noch erfolgreicher geltend gemacht werden.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung! Bundesweit!

Wir prüfen für Sie kostenlos, welche Ansprüche Ihnen zustehen und informieren Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines möglichen Vorgehens. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.

 

Service für Rechtsschutzversicherte

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz

Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren geschädigte Anleger außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.

Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 

Leseempfehlung

Multi Advisor Fund I: Neuer Erfolg für Gansel Rechtsanwälte vor dem Landgericht Görlitz – Gesellschafter können die Beteiligung außerordentlich kündigen! (3.12.2010)


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:29
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