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Anlegerschutz >> Allgemeines
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG: Erweiterung des Anwendungsbereiches steht bevor
22.12.2011

Berlin, den 20.12.2011. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen. Damit soll das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland durch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz für Anleger gestärkt werden. Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

 

Das KapMuG
Das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) wurde im Jahr 2005 vom Bundestag beschlossen. Es dient der effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug. Geschädigten Anlegern soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert werden, indem es ihnen Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen ermöglicht. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31.10.2012 außer Kraft.

 

Evaluierung des Gesetzes
Das KapMuG wurde von der Frankfurt School of Finance & Management evaluiert. Der Abschlussbericht ergab, dass das Gesetz zwar ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts sei, jedoch der Überarbeitung bedürfe.

 

Gesetzesänderungen
Der Gesetzentwurf greift Vorschläge aus dem Abschlussbericht zur Evaluation auf.
So wird der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert. Damit kann künftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Außerdem wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine gebündelte gütliche Streitbeilegung zu fördern. Des weiteren enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Die Zulässigkeit der gerichtlichen Trennung von streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren wird begrenzt, um ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu fördern.
Schließlich soll die bisherige Befristung der Geltungsdauer des KapMuG zukünftig entfallen.

 

„Ja“ zur kollektiven Rechtsdurchsetzung
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte befürwortet die kollektive Rechtsdurchsetzung im Bank- und Kapitalanlagerecht. Dr. Gansel und Dr. Gängel sind Kommentatoren des KapMuG  im Nomos-Kommentar „Aktienrecht und Kapitalmarktrecht“.
Vgl. dazu unsere Meldung vom 1.2.2011 „Neuauflage des Kommentars ‚Aktienrecht und Kapitalmarktrecht’ erschienen - GanselRechtsanwälte haben das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kommentiert“.
 
Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung! Bundesweit!
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Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:28
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