Berlin, den 22. November 2011. Die EuraNova e.G. schreibt seit einigen Monaten ihre Genossenschaftsmitglieder an und fordert sie zur Fortsetzung ihrer Ratenzahlungen auf. Anderenfalls droht sie ihren Mitgliedern einen Ausschluss aus der Genossenschaft an.
Zweifelhafter Anspruch der EuraNova
Es ist Vorsicht geboten! Viele Genossenschaftsmitglieder haben ihre Beteiligung durch ein Darlehen finanziert. In diesen Fällen ist die Einlage bereits voll erbracht und es besteht seitens der Genossenschaft kein Zahlungsanspruch.
Bei dieser „Aktion“ werden sogar Personen angeschrieben, die bereits ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft beendet haben. Hier hat die EuraNova selbstverständlich keinen Anspruch mehr auf Zahlung von Einlagen.
Unser Tipp
Bevor Sie Geld an die EuraNova e.G. zahlen, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind. Gern prüfen wir das für Sie.
Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten. Gern können Sie auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.