Berlin, den 24. Oktober 2011: Rechtsanwältin Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht, hat sich am 18. Oktober in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ zu Zahlungsverweigerungen der Privaten Krankenversicherungen geäußert.
Titel der Sendung: „Problem im System der Privaten“
Versicherte werden zu Mandanten
Privatkassen versuchen zunehmend an den Leistungen gegenüber ihren Versicherten zu sparen. Das merken wir auch im Referat Versicherungsrecht unserer Kanzlei. Immer häufiger werden Versicherte zu Mandanten, weil ihnen zu Unrecht Leistungen gekürzt oder gar verwehr werden.
Jana Meister illustrierte dies an einem typischen Beispiel: der Lasik-OP. Im vorgestellten Fall wurde einem Bäcker von seiner Privaten Krankenversicherung die Zahlung der OP-Kosten – 3.900 Euro - verweigert, obwohl er aufgrund von Mehlstaub weder eine Brille noch Kontaktlinsen tragen konnte. Medizinisch nicht notwendig lautete lakonisch der Einwand.
Erst im Gerichtsverfahren lenkt die Kasse schließlich ein und zahlte.
Jana Meister sieht hinter der Zahlungsverweigerung ein System. Nur wenige Versicherte wehren sich. Und das wissen die Versicherungen. Daher seien solche Rechtsstreitigkeiten gewissermaßen „eingeplant“, die Kosten werden für solche Fälle ein- bzw. zurückgestellt.
Referenz
Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen die Kostenerstattung für unsere Mandanten erstritten. Ganz überwiegend können wir unseren Mandanten mittlerweile bereits außergerichtlich bzw. in einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren helfen.
Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Verweigert Ihre private Krankenversicherung die Kostenübernahme für die LASIK-Operation, dann lassen Sie Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten von unserer Fachanwältin für Versicherungsrecht kostenlos prüfen. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an.
Frau Rechtsanwältin Jana Meister kann Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten ihres Falles informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Gern können Sie auch gleich mit ihr am Telefon über Ihr Problem sprechen.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.
Leseempfehlung
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.