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Special: Geschlossene Fonds >> Medienfonds
Filmfonds „Hannover Leasing“: Streit um die Forderungen der Finanzämter geht weiter
14.11.2011

Berlin, den 14. November 2011. Seit Jahren streitet die Finanzverwaltung mit Anbietern von Filmfonds über die Anerkennung von Steuervorteilen für deren Anleger. Die Finanzämter vermuten bei acht der 14 Filmfonds von Hannover Leasing (HL) Steuerhinterziehung. Die Finanzverwaltung unterstellt den Anlegern, dass sie in eine „verdeckte Festgeldanlage“ investiert hätten und dieses Geschäftsmodell nur zum Schein mit der Filmherstellung verknüpft worden sei.

 

Platzierungsgarantie könnte Anlage platzen lassen
Die „Großzügigkeit“ von HL gegenüber den Filmstudios, fehlendes Geld nachzuschießen, falls es nicht gelingt, das geplante Investitionskapital in vollem Umfang einzuwerben – die sog. Platzierungsgarantie – könnte den Fonds und seinen Anlegern zum Verhängnis werden.

 

Kampf mit der Finanzverwaltung
HL will sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren. Verliert HL den Rechtstreit, würde der gesamte anfängliche Steuervorteil verloren gehen und die Anleger müssten mit hohen Steuernachzahlungen rechnen.
Ein bereits rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München vom 8. April 2011 besagt, dass Filmfonds die von einer Bank garantierten Lizenzzahlungen zu Beginn der Laufzeit nicht vollständig aktivieren müssen. So bleiben den Anlegern zumindest im ersten Jahr die hohen Verlustzuweisungen erhalten. Doch damit ist die HL nicht zufrieden und will auf volle Anerkennung ihres Steuermodells klagen.

 

Was tun?
Hat ein Anleger auf die Aussetzung der Vollziehung verzichtet und die Finanzverwaltung verliert den Rechtstreit, dann muss ihm das Finanzamt die zu viel gezahlten Steuern zzgl. 6 % Zinsen pro Jahr überweisen. Aus diesem Grunde ist es für betroffene Anleger empfehlenswert, möglichst die Steuern vor Ende des Streits nachzuzahlen.

 

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Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren geschädigte Medienfondsanleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.

 

Leseempfehlung


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:21
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