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Nach den Berichten von fondstelegramm (30. Oktober 2011) und Financial Times Deutschland (31. Oktober 2011) sollen zeitnah Gesellschafterversammlungen verschiedener BAC-Infratrust Fonds stattfinden. Laut Financial Times Deutschland soll über die Idee entschieden werden, die Infratrust Anteile gegen Aktien der US-Gesellschaft CIG Wireless einzutauschen. Die Financial Times Deutschland titelt mit „Ein Angebot zum Abschlagen“; fondstelegramm rät sogar ausdrücklich „dringend von einer Zustimmung zu diesem Deal ab“. Die tatsächlichen Hintergründe und Wertungen dieser Berichte haben wir nicht überprüft. Ihre eigene Sichtweise dürften die Fonds in den Einladungen zur Gesellschafterversammlung mitteilen. Insbesondere Anleger von Infratrust-Fonds, deren Beteiligung treuhänderisch über die Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft gehalten wird, sollten unabhängig davon, wie sie sich nun positionieren, in jedem Fall eine aktive Entscheidung treffen, d.h., sich insbesondere nicht lediglich ihrer Stimme enthalten. Eine aktive Abstimmung lässt sich dadurch bewerkstelligen, dass dem Treuhänder eine entsprechende Weisung für oder wider den/die zur Abstimmung gestellte(n) Punkt(e) erteilt wird. Denn bei geschlossenen Fonds tragen Enthaltungen einerseits oftmals zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung bei, ohne dabei andererseits aktiv an der Entscheidungsfindung mitzuwirken. Eine Vielzahl von Enthaltungen kann deswegen gegebenenfalls dazu führen, dass – bezogen auf die Gesamtanzahl der Anleger des jeweiligen Fonds – eine nur sehr geringe Quote die maßgeblichen Entscheidungen trägt. Sowohl für zustimmende, wie auch für ablehnende wesentliche Entscheidungen erscheint es aber wünschenswert, dass diese Entscheidung aufgrund der aktiven Beteiligung möglichst vieler Anleger zustande kommt.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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