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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
CITYTRUST Fonds 3: GanselRechtsanwälte setzt Schadenersatz vor Gericht durch
19.10.2011

Berlin, den 19. Oktober 2011. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin haben wir für unsere Mandantin gegenüber der OVB Vermögensberatung AG Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zuge der Empfehlung einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds CITYTRUST Fonds 3 GmbH & Co. Immobilien Verwaltungs KG (Citytrust Fonds) durchgesetzt.

 

Der Fall
Unsere Mandantin beteiligte sich infolge einer Beratung durch einen Mitarbeiter der OVB Vermögensberatung AG an dem von der Iduna Nova aufgelegten Citytrust Fonds. Mit dieser Fondsbeteiligung sollte sie für das Alter vorsorgen können. Da sie über kein Eigenkapital verfügte, wurde ihr zugleich auch die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung empfohlen. Über die tatsächlichen Risiken dieser Anlage wie (Total-)Verlustrisiko, Fungibilitätsrisiko, evtl. Rückzahlungen der Ausschüttungen bei Insolvenz wurde sie nicht informiert. Wir wurden beauftragt, Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen.

 

Die Entscheidung
Unsere Klage hatte Erfolg. Unsere Mandantin bekam Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag zugesprochen. Das Anlageziel unserer Mandantin, eine sichere Altersvorsorge zu erwerben, habe der Berater durch die Empfehlung des Citytrust Fonds verfehlt. Er hätte ihr nur Anlagen empfehlen dürfen, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem habe er sie auch ansonsten nicht über die mit dieser Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Berater lediglich die Vorteile der Anlage anpries, die Nachteile aber gänzlich unerwähnt ließ.
Aus den vorgenannten Gründen sei die Klägerin so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.

 

Landgericht Berlin, Urteil vom 10.10.2011, noch nicht rechtskräftig

 

Wichtiger Hinweis: Bei „Citytrust-Fällen“ droht zum Jahresende 2011 (exakt am 02.01.2012) die Verjährung von Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche, sofern Ihre Beteiligung vor dem Jahr 2002 erworben wurde. Daher raten wir allen betroffenen Anlegern, umgehend fachanwaltlichen Rat einzuholen.

 

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Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Gern können Sie uns auch vorab anrufen.

 

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Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten geschädigte Citytrust-Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.

 


Ansprechpartner:

Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:16
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