Berlin, den 16. Oktober 2011. Vermögenswirksame Leistungen sind ein kleines Geschenk der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter. Jeder Arbeitnehmer, der davon profitiert, freut sich, wenn er nach sieben Jahren ein paar tausend Euro erhält. Doch unseriöse Initiatoren und Vertriebe schrecken nicht davor zurück, selbst diese Kleinbeträge für sich „abzuschöpfen“.
Die vermögenswirksamen Leistungen
Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine tarifvertraglich per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag zugesagte Geldleistung des Arbeitgebers, die von Arbeitnehmern oft mit einem eigenen kleinen Betrag aufstockt wird. Das Geld fließt direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto. Üblicherweise beträgt die Laufzeit dieser Geldanlage sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist.
Anlageformen
Vermögenswirksame Leistungen lassen sich in verschiedenen Formen anlegen. Häufig werden Bausparverträge abgeschlossen, da Sparanlagen vom Staat besonders gefördert werden (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie).
Beim Aktienfondssparen wird das Geld in einen hierfür zugelassenen Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds oder in Form von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers eingezahlt. Besteht kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, so kann auch eine Lebensversicherung oder einen Sparplan bei einer Bank abgeschlossen werden.
Verlust
Initiatoren und Vertriebe machen bei ihrem Streben nach Gewinn und Provision zu Lasten der Anlegern auch nicht halt vor Kleinanlegern, die ihre vermögenswirksame Leistung sicher und mit ein wenig Gewinn anlegen wollen. Deshalb verlieren Anleger durch Falschberatung immer wieder ihr Geld. Allein in unserer Kanzlei vertreten wir deshalb geschädigte Anleger, die z.B. in den Süddeutschen Immobilienfonds (SIF) investiert, einen Wertpapiersparvertrag über DBVI-Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG mit der SECI geschlossen haben oder aber sich an einer Genossenschaft beteiligt haben.
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Referenz
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