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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
HELI GmbH insolvent: Wir prüfen Ansprüche gegen die DKB
17.10.2011

Berlin, den 17. Oktober 2011: Nachdem mehrere geschädigte Wohnungskäufer erfolgreich gegen die HELI GmbH gerichtlich vorgegangen sind und noch vorgehen, hat die HELI GmbH Insolvenz angemeldet.

 

Insolvenzverfahren eröffnet
Unter dem Aktenzeichen 8 IN 481/11 hat das Amtsgericht Gera im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. HELI GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 506890, am 10.10.2011 das Insolvenzverfahren gem. § 16 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Prof. Dr. H. Hess (Erfurt) bestellt. Termin der Gläubigerversammlung: 14. Dezember 2011, 11.05 Uhr, Amtsgericht Gera

 

HELI GmbH täuschte Anleger
Die HELI GmbH hatte beim Verkauf von Eigentumswohnungen Anleger in nahezu allen uns bekannten Fällen über die zu erwartenden Mieterträge arglistig getäuscht. Den Kunden wurde ein Mietpreis versprochen, der auf dem freien Markt weder erzielt wurde noch realistisch zu erzielen war. Oftmals standen – als vermietet verkaufte! – Wohnungen längere Zeit leer, sodass zunächst gar keine Mieteinnahmen erzielt werden konnten. Wider besseren Wissens wurde durch die HELI GmbH und die von ihr beauftragten Vermittler eine unrealistische höhere Ertragsfähigkeit der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgespiegelt. Deshalb entschieden auch bereits mehrere Gerichte zu Gunsten der getäuschten Anleger, dass die Kaufverträge von Anfang an nichtig waren. So wurde die HELI GmbH in mehreren Fällen zu Rückabwicklung der Verträge und zum Ersatz der entstandenen Schäden verurteilt.
Als Folge der Insolvenzanmeldung muss allerdings davon ausgegangen werden, dass sich die Ansprüche der Kunden gegenüber der HELI GmbH nicht mehr - oder jedenfalls nur zu einem geringen Teil – realisieren lassen.

 

Haftung auch der finanzierenden Banken?
Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass die HELI-Kunden gar keine Möglichkeit des Schadensersatzes mehr haben. Angesichts der deutlich belegbaren arglistigen Täuschungen durch die HELI GmbH kommt eine Haftung auch der finanzierenden Banken in Betracht.
Dabei fällt auf, dass die ganz überwiegende Zahl der Kunden der HELI GmbH ihre Finanzierung, die beim Erwerb gleich mitvermittelt wurde, von der DKB erhalten haben; auch war die frühere Geschäftsführerin der HELI vorher Mitarbeiterin dieser Bank.
Wir prüfen deshalb auch Ansprüche unserer Mandanten gegenüber der finanzierenden Bank.

 

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Referenz
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Leseempfehlung

 


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:14
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