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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Capital Advisor Fund II GbR (CAF): OLG Nürnberg macht Vermittler für Falschberatung und Prospektfehler verantwortlich
4.10.2011

Berlin, den 4. Oktober 2011. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg verurteilte den Vertriebsvorstand der IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz beim Vertrieb der Capital Advisor Fund II GbR. Zugleich haftet der Berater dem Anleger auf Schadensersatz, weil der Prospekt der Fondsgesellschaft in wesentlichen Punkten falsch ist.
 
Der Fall
Unser Mandant wurde von einer Vermittlerin zum Beitritt zu der Capital Advisor Fund II GbR überredet. Durch eine Beteiligung am CAF sei eine bessere Vorsorge möglich als mittels einer Lebens- oder Rentenversicherung, offerierte sie. Die Vermittlerin unterließ es, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Anlage um eine Gesellschaftsbeteiligung handelt, bei der der Anleger das Totalverlust-, Blindpool- und Insolvenzrisiko trägt. Als unserem Mandanten die Risiken bewusst wurden, bemühte er sich um die Rückabwicklung dieser Geldanlage. Schließlich beauftragte er unsere Kanzlei mit einer Klage auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Die Entscheidung
Das Gericht verurteilte den Vorstand des Vertriebes und die Vermittlerin als Gesamtschuldner neben der IFF AG zum Schadenersatz. Sie müssen unserem Mandanten zudem jeglichen weiteren Schaden aus der CAF-Beteiligung ersetzen und ihn von sämtlichen Verbindlichkeiten freistellen. Steuervorteile muss er sich nicht anrechnen lassen.
Die hinter den Vertriebsgesellschaften stehenden Personen haften – so das Oberlandesgericht -, wenn das Geschäftsmodell darauf angelegt ist, für den Anleger chancenlose Geschäfte zum ausschließlich eigenen Vorteil zu vermitteln. Ihnen gehe es allein darum, hohe Gewinne zu erzielen, indem sie möglichst viele Geschäfte realisieren, bei denen die Anleger aufgrund überhöhter Gebühren und Aufschläge chancenlos sind. Das Geschäftsmodell ziele damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns zu werben und sich auf deren Kosten zu bereichern.
Da auch der Verkaufsprospekt der Capital Advisor Fund II GbR über wesentliche wirtschaftliche Umstände für den Erfolg des Anlagemodells nicht aufkläre, berate auch der Vermittler falsch, der sich die Prospektaussagen zu Eigen mache bzw. die Prospektfehler nicht richtig stelle.

 

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Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten geschädigte CAF-Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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18. Mai 2012 - 23:10
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