| Arbeit >> Arbeitsvertragsrecht |
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| Überstundennachweis durch Arbeitnehmer |
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| 1.11.2001 |
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Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Würtenberg (Az. 3 Sa 41/00) müssen Arbeitnehmer nicht mehr jede Stunde einzeln belegen, wenn ihnen die Bezahlung von Überstunden verweigert wird. Vor Gericht reichen zum Beweis auch Belege, auf denen der Chef die gesamte Mehrarbeit, z.B. für einen ganzen Monat, bestätigt hat.
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