Berlin, den 23. August 2011. Unsere Mandanten, Anleger der Quinz Grundstücksgesellschaft Objekte Haar und Deisenhofen KG (Quinz KG), haben uns beauftragt, beim Landgericht München II Klage gegen Herrn Jürgen A. Quinz und die Axxiom AG einzureichen.
Klageziel
Unser Ziel ist die Zahlung von Schadenersatz an unsere Mandanten, die seit Jahren vergeblich auf ihre zugesicherten Ausschüttungen warten. Inzwischen ist für sie auch das Risiko eines Totalverlustes so groß, dass gehandelt werden musste.
Auf unsere Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung regierten die Verantwortlichen nicht. Nunmehr wird das Gericht über die Ansprüche unserer Mandanten entscheiden.
Verjährungsrisiko
Das Gesetz sieht im Bank- und Kapitalmarktrecht eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren seit dem Entstehen eines Schadenersatzanspruchs vor. Damit endet für die vor dem 1.1.2002 entstandenen Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2011 (exakt am 2.1.2012, weil der 31.12.2011 auf einen Sonnabend fällt und der 1.1.2012 ein Sonntag ist) die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wir raten deshalb allen Anlegern zum schnellen Handeln, um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Leseempfehlung
Quinz KG: Anlage prüfen lassen – Verjährung droht! (16.5.2011)