Berlin, den 22.08.2011. In einem von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 09.08.2011 unseren Mandanten Schadenersatz gegen den Vermittler ihrer BEMA-Beteiligung zugesprochen.
Aktuell: BEMA: Gansel Rechtsanwälte erstreitet gegen die OSPA komplette Rückabwicklung von Beteiligung und Darlehen (13.10.2011)
Der Fall
Unseren Mandanten wurde im Februar 2004 eine Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (BEMA) vermittelt. Die OstseeSparkasse Rostock (OSPA) finanzierte ihnen diese Kapitalanlage. Der Vermittler der Beteiligung verschwieg unseren Mandanten in dem Verkaufsgespräch, dass sowohl das „Handelsblatt“ seit Februar 2000 als auch die Zeitschrift „Finanztest“ seit September 2000 bereits mehrfach eindringlich von dem Erwerb der atypisch stillen Beteiligung abgeraten hatten.
Lesen Sie dazu: „BEMA: Gansel Rechtsanwälte reicht weitere Klage gegen Vermittler wegen Falschberatung ein“ (17.5.2011)
Das Urteil
Der seinerzeitige Vermittler der finanzierten BEMA-Beteiligung wurde vom Landgericht Köln verurteilt, unseren Mandanten den gesamten Schaden im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung und dem dafür bei der OSPA aufgenommen Darlehen zu ersetzen. Das umfasst alle Zahlungen, die unsere Mandanten bislang auf das Darlehen bei der OSPA geleistet haben und auch die Summe, die zur vollständigen Rückführung ihres OSPA-Kredits erforderlich ist.
Drohende Verjährung zum Jahresende
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Verjährungsrechts droht in allen Fällen, in denen BEMA-Beteiligungen vor dem Jahr 2002 vermittelt wurden (damals noch als Beteiligung an der CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft), zum Jahresende die Verjährung ihrer möglichen Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche. Daher raten wir allen betroffenen BEMA-Anlegern dringend, umgehend fachanwaltlichen Rat einzuholen.
Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung! Bundesweit!
Sollten auch Sie an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Fälle, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Unsere Referenz
Wir wurden von der „Wirtschaftswoche“ als „Top-Anlegerschutzkanzlei“ ausgewiesen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich Kapitalanleger, die durch Falschberatung geschädigt wurden oder denen Schaden droht.
Wir publizieren auch zum Thema „Falschberatung“ in der Fachpresse. Vgl. Gansel/Gängel, „Das Recht der Anleger, über negative Presse aufgeklärt zu werden“, Verbraucher und Recht, 4/2010, S. 127-136.
Leseempfehlung
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.