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BEMA/OSPA: Wohnpark Mahlow in der Einflugschneise des neuen Flughafens – Anlegern drohen Verluste
19.8.2011

Berlin, den 19. August 2011. Die Proteste gegen die Flugrouten des Großflughafens Berlin Schönefeld nehmen zu, noch ist nicht endgültig geklärt, welche Gemeinden in welchem Maße von Lärm und Emissionen belastet werden. Eines ist allerdings jetzt schon klar: Der Ort Blankenfelde Mahlow wird erheblich betroffen sein. Das ist dann auch das Ende des „Wohlfühl-Wohnens“ in der Mahlower Wohnanlage am Fuchsberg, wie es die BEMA (vormals CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH) auf ihrer Seite preist. Die Nähe zum Flughafen, die in den Verkaufsprospekten der CURA/BEMA einst explizit als Lagevorteil der Immobilien herausgestellt wurde, könnte sich nun als schwerer Nachteil entpuppen.

 

Aktuell: BEMA: Gansel Rechtsanwälte erstreitet gegen die OSPA komplette Rückabwicklung von Beteiligung und Darlehen (13.10.2011)

 

Steigt der Lärmpegel sinkt der Immobilienwert
Für den Wert einer Immobilie ist die Lage eines der entscheidenden Kriterien. Durch den Betrieb eines Großflughafens in der Nähe des Standortes der Immobilien kommt es immer zu einem erheblichen Wertverlust beim Grund- und Gebäudeeigentum. Eine Analyse „Fluglärm und Wohneigentum - Entwicklung einer räumlichen Wertverlustanalyse“ kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld ein Wertverlust von insgesamt mindestens 2 Milliarden Euro entsteht; beim Ausschöpfen der Kapazitätsgrenze steige der Wertverlust auf über 3,2 Milliarden Euro an.
Bei den Immobilien in Mahlow Blankenfelde droht aufgrund ihrer unmittelbaren Flughafennähe ein besonders hoher Wertverlust. Dies vor allem deswegen, weil Mahlow Blankenfelde in der Einflugschneise der nördlichen Start- und Landebahn des Flughafens liegt, nur ca. 3 km Kilometer entfernt von der zukünftigen Start- und Landebahn. Das dürfte bedeuten, dass sich die Immobilien im Ort nur zu einem erheblich geminderten Preis verkaufen lassen oder gar unverkäuflich werden. Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermietet haben, müssen zukünftig mit geringeren Mieteinnahmen oder gar Leerstand rechnen.

 

Anleger erleiden Verluste
Die meisten Anleger stammen nicht aus der Region. Sie mussten sich beim Erwerb ihrer Beteiligung an der Immobilienfondsgesellschaft BEMA auf die Aussagen ihrer Vermittler bzw. Berater sowie auf den Emissionsprospekt und die Werbematerialien verlassen. Viele Anleger wurden nicht bzw. nicht richtig über die gravierenden Folgen des Flughafenausbaus bzgl. der Werthaltigkeit und -entwicklung ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Denn wer kauft Immobilien, in denen in absehbarer Zeit kaum ein Mensch wohnen will?

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung! Bundesweit!
Sollten auch Sie an der BEMA beteiligt sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern.
Gern können Sie auch vorab mit unserem Spezialisten für CURA-/BEMA-Fälle, Herrn Rechtsanwalt Marko Martschewski, am Telefon über Ihr Problem sprechen.
 
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Unsere Referenz
Wir wurden von der „Wirtschaftswoche“ als „Top-Anlegerschutzkanzlei“ ausgewiesen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich Kapitalanleger, die durch Falschberatung geschädigt wurden oder denen Schaden droht.

 

Aktuell: "BEMA: Erfolg vor Gericht - Vermittler zum Schadenersatz verurteilt" (22.8.2011) 
 
 

Leseempfehlung

 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


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>> mehr zum Thema Unternehmensbeteiligungen
18. Mai 2012 - 23:04
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