HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Containerfonds
Hotel- und Ferienparkfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Fremdwährungsdarlehen
Vermögensverwaltung
Immobilie und Grundstück
Bauen
Baumängel
WEG-Auseinandersetzung
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Immobilie als inflationsgeschützte Kapitalanlage – Risiken und Gefahren
16.8.2011

Berlin, den 16. August 2011. Je unsicherer die Finanzmärkte um so sicherer scheinen Kapitalanlagen, die in Sachwerte investieren. In einer solchen Situation ist für viele auch eine Immobilie Gold wert. Doch auch hier kann der Schein schnell trügen.

 

Der Traum vom Eigenheim
Verkäufer und Vermittler benötigen Argumente, um ihr Produkt an den „Mann oder die Frau zu bringen“. Bei Immobilien ist das Interesse der Kunden zwar von jeher grundsätzlich groß, da bekanntlich viele von einem Eigenheim oder vom Immobilienbesitz träumen. Die Hürde ist hier die Höhe der Investition. Deshalb sind Immobilienverkäufer und -vermittler gehalten, gute Argumente für den Kauf und machbare Konzepte für die Finanzierung zu liefern.

 

Das Inflationsgespenst
Wurde in der Vergangenheit vor allem mit dem Steuersparargument für die Kapitalanlage „Immobilie“ geworben, ist es jetzt vor allem „die drohende Inflation“, die Immobilienkäufe befördert. Nicht nur die derzeit noch günstigen Zinsen, sondern auch die Angst vor einer Inflation lässt das Interesse an Immobilien deutlich steigen, da sie als gute Möglichkeit gelten, Geld zu sichern und Wertzuwächse zu erzielen.

 

Risiko und Gefahr
Vorab: Man kann nicht häufig genug Immobilieninteressenten darauf aufmerksam machen, dass an dem Verkauf  einer Immobilie viele richtig gut verdienen wollen. Das beginnt bei dem Bauunternehmer, geht über den Vermittler und Verkäufer bis hin zur finanzierenden Bank. Erhebliche Provisionen beflügeln das Engagement dieser Personen und Institutionen. Das schließt im Zweifel ihre Bereitschaft ein, ihre Kunden unzureichend und ggf. auch falsch zu beraten. Zu diesem „normalen“ Risiko kommt noch das Risiko, einem wirklichen Betrüger in die Hände zu fallen.

 

Die Falschberechnung
Jeder Vermittler und Verkäufer muss seinen Kunden über alle für deren Anlageentschluss maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig unterrichten, damit dieser sachkundig eine Entscheidung treffen können. Neben einer Reihe von Pflichtverstößen sind es vor allem die Falschberechnungen, die Anleger und Selbstnutzer von Immobilien in arge Not bringen. Denn Ziel einer Berechnung ist aus der Sicht des Anlegers, ihm anhand des Ergebnisses eine bestimmte Empfehlung für oder wider den Erwerb der Wohnung auszusprechen. Dabei erleben wir es in unserer Praxis immer wieder, dass unseren Mandanten die Kosten für die monatlichen Belastungen wider besseres Wissen niedrig gerechnet und die Einnahmen bzw. Ersparnisse hoch gerechnet wurden. Am Ende summieren sich diese „Fehler“ derart, dass die Kapitalanlage scheitert bzw. das Eigenheim nicht zu halten ist.

 

Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Wir bieten allen Geschädigten eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles. Sobald Sie Anzeichen für eine Falschberatung oder gar eine Täuschung erkennen, zögern Sie nicht, Ihr Problem prüfen zu lassen, da eine schnelle Reaktion meist den Erfolg erleichtert.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie auch zuvor mit uns telefonieren.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Wir betreuen seit Jahren geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren regelmäßig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
Jüngst: „Zu den Anforderungen an „Modellberechnungen“ bei der Vermittlung von Kapitalanlagen“, M. Huth/Dr. A. Gängel, Neue Justiz, Heft 9/2011.


Ansprechpartner:

René Richardt
Rechtsanwalt
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: richardt@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Steuersparimmobilien
18. Mai 2012 - 23:03
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Schriftsatz der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof

Service-Hotline Schrottimmobilien

Prozessfinanzierung bei Schrottimmobilien